Erneuter Sieg für Ahmad – und anschließende Polizeiattacke

Am 26. März 2026 urteilte das Arbeitsgericht Dortmund, dass auch die zweite Kündigung von Ahmad durch das Land NRW unwirksam ist, und hob diese auf. Ein weiterer Sieg für Ahmad und gleichzeitig eine herbe Niederlage für das Land NRW!

Nachdem bereits im April 2025 die erste Kündigung aufgrund von Rechtsfehlern für unwirksam erklärt wurde, verfasste das Land kurz darauf eine zweite Kündigung mit denselben Fehlern – und neuen obendrein – und hoffte offenbar , dass dies nicht auffallen würde.

Nicht nur, dass die zweite Kündigung schon allein formal rechtswidrig war, da sie ohne neue Begründungen ausgesprochen wurde und zudem eine unzulässige Kettenkündigung darstellt. In der nun anberaumten Verhandlung zeigte sich, dass das Land NRW selbst nach knapp 1,5 Jahren noch immer nicht in der Lage war, seine haltlosen Vorwürfe gegen Ahmad zu belegen. Als die Richterin die Gegenseite gezielt nach Fehlverhalten Ahmads oder nach konkreten Anhaltspunkten dafür, dass er ein Sicherheitsrisiko darstelle, fragte, musste diese zugeben, dass Ahmads Arbeitsverhältnis zu keinem Zeitpunkt Grund für Beanstandungen bot.

Ebenfalls skandalös ist, dass ein Land, das nicht nur an rechtsstaatliche Prinzipien gebunden ist, sondern diese auch schützen muss, eben diese missachtet und damit jedes Verständnis von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit mit Füßen tritt. Trotz einer Vielzahl von eigens beschäftigten Juristen sowie einer zusätzlich beauftragten Großkanzlei zeigte sich das Land NRW wiederholt unfähig, Fristen einzuhalten. Doch selbst durch diese Verfahrens-verzögerungen schaffte es das Land nicht, alle Unterlagen rechtzeitig einzureichen. Stattdessen wurden Dokumente, insbesondere unter Bezug auf Urteile aus November und Januar zur Parole „From the river to the sea, Palestine will be free“, erst einen Tag vor der Verhandlung eingereicht, um eine angebliche Strafbarkeit und verfassungsfeindliche Gesinnung von Ahmad zu bestätigen. Das hatte zur Folge, dass weder die Vorsitzende Richterin noch Ahmad oder sein Anwalt ausreichend Zeit hatten, diese Unterlagen zu prüfen und dazu Stellung zu nehmen.

Da die Argumente des Landes NRW ins Leere zu laufen drohten, verschärfte es seine Rhetorik und versuchte, Ahmad noch vehementer als angeblichen „Verfassungsfeind“ abzustempeln. Unter Missachtung jeglicher juristischer Professionalität wurden Behauptungen plötzlich zu Tatsachen. So wurde die Parole „From the river to the sea, Palestine will be free“ trotz gegenteiliger Rechtsauffassungen und Urteile einfach als Kennzeichen der Hamas dargestellt.

Besonders absurd und ein offensichtlicher und verzweifelter Einschüchterungsversuch: Mitten in einem arbeitsrechtlichen Prozess erklärte das Land plötzlich, sich die Erstattung einer Strafanzeige gegen Ahmad wegen der Verwendung der Parole „From the river to the sea, Palestine will be free“ sowie des Verwendens des roten Dreiecks vorzubehalten.

Wohl ebenfalls aus Verzweiflung versuchte das Land, Ahmad auch noch „schwere Beleidigung“ vorzuwerfen. Ihre Begründung: Ahmad habe im Zusammenhang mit dem PSDU-Verbot auf dem Palästina-Kongress in Wien das Wort „Schwachsinn“ verwendet. Gleichzeitig sei es unzumutbar, dass Ahmad auf den Umstand hingewiesen hatte, dass der damalige NRW-Innenminister Herbert Reul das Verbot erst dann durchsetzte, nachdem ein Korruptionsskandal um ihn aufgedeckt wurde.

In welcher Welt eine solche Taktik Erfolg haben sollte, wissen wohl nur das Land NRW und seine Anwälte. Die Richterin schien es jedenfalls nicht überzeugt zu haben: sie urteilte im Sinne Ahmads. Das schriftliche Urteil steht noch aus. Sobald es uns zur Verfügung steht, werden wir es auf dieser Webseite veröffentlichen, sodass Ihr es wie bisher in transparenter Weise nachlesen könnt.

Skandal: Angriff durch Polizisten vorm Gerichtsgebäude

Kurzzeitig getrübt wurde die Stimmung durch einen brutalen Angriff auf Ahmad unmittelbar nach der Verhandlung. Vor dem Gerichtsgebäude befand sich eine angemeldete Kundgebung zu Ahmads Unterstützung. Auf dieser bedankte sich Ahmad bei allen Anwesenden für ihre Solidarität und stimmte Parolen an. Kurz darauf tauchten etwa fünf Polizeibeamte hinter ihm auf. Mit gezückten Schlagstöcken wurde Ahmad aus der Menge gezerrt, mit der fadenscheinigen Begründung, er hätte mit der Parole „Yallah Intifada“ eine Straftat begangen. Eine Parole, die bereits in zahlreichen Urteilen als nicht strafbar anerkannt wurde, darunter im Prozess gegen Leon von PSDU. Entsprechende Auflagen gab es an diesem Tag ebenfalls nicht. Die Polizisten gaben im Nachhinein zu, Ahmads Identität bereits gekannt zu haben und wussten sogar von der eben erst stattgefundenen Verhandlung. Trotzdem sei dies der einzige Weg gewesen, ihn nach seinen Personalien zu „fragen“.

Das Land NRW zeigt einmal mehr, dass es mit allen Mitteln versucht, Ahmad einzuschüchtern. Wenn es vor Gericht schlecht läuft, schickt man eben seine Schlägertrupps.

Ahmad und sein Anwalt Roland Meister wollen Dienstaufsichtsbeschwerde stellen und die Polizisten anzeigen.

Auf Ahmad wartet nun potenziell eine Anzeige und auch das Land NRW wird die kassierte Niederlage sicher nicht hinnehmen und in Berufung gehen. Der Versuch, Ahmad mit allen Mitteln zu zermürben und finanziell auszulaugen, hört nicht auf.

Wir sind deshalb weiterhin auf eure Spenden angewiesen, um Ahmad und auch die weiteren Betroffenen vom PSDU-Verbot bei ihren Klagen und Prozessen zu unterstützen. Jede Spende hilft!

Dieser Sieg ist nur einer vielen weiteren, die noch erkämpft werden müssen. Wir hören nicht auf, bis das PSDU-Verbot zurückgenommen und Ahmads Berufsverbot aufgehoben wird!

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Solidarität gegen das Berufsverbot – Kundgebung und solidarischer Prozessbegleitung!