5. Juni: Kommt zum Prozess gegen Ahmad!
Am 5. Juni 2026 steht Ahmad in Düsseldorf vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, mit der Parole „From the River to the Sea, Palestine will be free!“ angeblich ein „Kennzeichen“ der Hamas (nach § 86a StGB) verwendet zu haben. Dabei ist diese Parole für Palästinenser eine klare politische Forderung nach Freiheit, Gerechtigkeit, Rückkehr und einem würdigen Leben in der eigenen Heimat.
Obwohl bei Ahmad bereits mehrere Verfahren wegen der derselben Parole durch verschiedene Staatsanwaltschaften eingestellt wurden (hierzu in Kürze ein Bericht) und auch Leon im Mai 2025 wegen diesem Ausruf in zweiter Instanz freigesprochen wurde, wird nun erstmals Anklage gegen Ahmad erhoben. Zuvor wurde von den Behörden stets behauptet, der Slogan stelle „Volksverhetzung“ (§ 130 StGB) oder „Billigung von Straftaten“ (§ 140 StGB) dar. Nun kommen sie mit der neuen Begründung, die Parole gehöre angeblich zur Hamas. Diese „Argumentation“ wird mittlerweile von den Repressionsbehörden in ganz Deutschland angeführt. Und auch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf greift nun darauf zurück, nachdem sie keinen anderen Weg gefunden hat, die Parole zu kriminalisieren.
Die Behauptung, der Ausruf „From the River to the Sea, Palestine will be free!“ sei ein „Kennzeichen“ der Hamas, ist lächerlich und haltlos. Es gibt dazu bereits einige gute Gerichtsurteile in Deutschland. Und auch internationale Menschenrechtsorganisationen, die UNO-Menschenrechtsbeauftragte und der EU-Menschenrechtskommissar haben die Kriminalisierung der Parole durch die Bundesrepublik wiederholt als schweren Angriff auf die Meinungsfreiheit verurteilt.
Auch Ahmad wird diesen Vorwurf vor Gericht nicht einfach stehen lassen. Er wird deutlich machen, dass die politischen Forderungen, die Geschichte, die Kultur und die Stimmen der Palästinenser nicht kriminalisiert werden dürfen und auch nicht der einen oder anderen Organisation zugeschrieben werden können.
Zeigen wir, dass Ahmad nicht allein ist. Kommt zu seinem Prozess, zeigt eure Solidarität und beobachtet die Gerichtsverhandlung!
Ort: Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Str. 1, 40227 Düsseldorf, Saal E.111
Treffpunkt: 11:30 Uhr (Verhandlungsbeginn: 12:15 Uhr. Ihr solltet aber spätestens um 11:45 Uhr hineingehen, da es Sicherheitskontrollen und manchmal Warteschlangen gibt.)
Bringt eure Kufiyas mit!