Zweite Kündigung gegen Ahmad Othman – neuer Akt staatlicher Disziplinierung
Am 11. Juli 2025 wurde Ahmad Othman erneut vom Land NRW gekündigt – diesmal mit Wirkung zum 30. September 2025.
Das Arbeitsgericht Dortmund hatte nämlich am 10. April 2025 entschieden, dass die erste Kündigung unwirksam war. Der Grund hierfür war rein formaler Natur: die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung des Personalrats war nicht ordnungsgemäß erfolgt.
Ironisch und bezeichnend: Ausgerechnet ein Bundesland, das Ahmad eine angeblich „verfassungswidrige Gesinnung“ unterstellt, scheitert selbst an den Grundanforderungen rechtsstaatlichen Verwaltungshandelns. Wer anderen vorwirft, die Demokratie zu gefährden, sollte selbst das geltende Arbeitsrecht ernst nehmen.
Zweiter Versuch – gleiches Ziel
Die nun erfolgte zweite Kündigung enthält keinerlei Begründung. Kein Hinweis auf ein Fehlverhalten, kein Vorwurf, kein konkreter Sachverhalt – nichts. Dabei ist es gängige Praxis und demokratischer Mindeststandard, insbesondere im öffentlichen Dienst, eine nachvollziehbare Begründung anzugeben, wenn man jemanden feuert. Dass bewusst darauf verzichtet wurde, zeigt: Es geht nicht um Recht, sondern um Politik.
Wir bewerten diesen erneuten Versuch der Kündigung als skandalöse Verschärfung des Berufsverbots. Es handelt sich um einen Angriff auf das Grundrecht auf politische Betätigung, die freie Meinungsäußerung und auf Ahmads soziale Existenz. Zudem handelt es sich aus unserer Sicht um eine Kettenkündigung – ein wiederholtes Kündigen in kurzer Folge, um trotz verlorener Verfahren Druck aufrechtzuerhalten.
Finanzielle Repression durch Arbeitsagentur
Zur staatlichen Disziplinierung gehört längst nicht mehr nur die Kündigung selbst. Auch die Bundesagentur für Arbeit spielt dieses schmutzige Spiel mit: Nach Ahmads erster Kündigung verweigerte ihm die Agentur systematisch Leistungen.
Zunächst wurde eine Sperrzeit gegen ihn verhängt, in der er keine finanzielle Unterstützung erhielt, weil der Arbeitgeber fälschlicherweise behauptet hatte, er sei verhaltensbedingt gekündigt worden. Nach seinem erstinstanzlichen Sieg wurde er bei der Arge abgemeldet – obwohl das Urteil nicht rechtskräftig ist und er bis heute nicht wieder eingestellt wurde. Diese Abmeldung erfolgte hinter seinem Rücken, ihm wurde keinerlei Information dazu ausgehändigt. Damit einher ging nicht nur das Ausbleiben von Zahlungen, sondern auch der Verlust seines Krankenversicherungsschutzes. Auch als sein Anwalt sich an die Agentur wandte, schwieg die Behörde wochenlang und ignorierte die Mails.
Ende Juni 2025 musste die Bundesagentur schließlich einräumen, dass Ahmad zu Unrecht sanktioniert und abgemeldet worden war. Erst einen Monat später wurden die Zahlungen wieder aufgenommen – viel zu spät und ohne echte Entschuldigung. Der entstandene Schaden bleibt. Die politische Botschaft auch.
Ahmad klagt – und wird weiterkämpfen
Ahmad hat auch gegen die zweite Kündigung bereits eine Klage eingereicht. Ein neuerlicher Gütetermin ist für den 2. Oktober 2025 am Arbeitsgericht Dortmund angesetzt. Wir rufen schon jetzt zur solidarischen Begleitung auf – weitere Informationen folgen zeitnah über die Kanäle des Komitees (Save the Date)!
Außerdem hat das Land NRW Berufung gegen das Urteil zur ersten Kündigung eingelegt. Das Verfahren liegt nun beim Landesarbeitsgericht in Hamm. Ahmad und sein Rechtsanwalt warten derzeit auf die Begründung der Berufung durch das Land. Ein Verhandlungstermin steht noch aus – auch hierzu werden wir als Komitee rechtzeitig informieren.
Kein Einzelfall – sondern Teil eines politischen Systems
Was hier geschieht, ist kein Verwaltungsfehler, sondern Teil einer Strategie. Es reiht sich ein in die aktuelle Welle von Berufsverboten gegen Menschen, die sich politisch äußern, engagieren oder als unbequem gelten.
Auf unserem Tribunal gegen die Bundesregierung in Duisburg berichteten Melanie Schweizer und Ahmad von ihren Fällen. Sie sind nur zwei von vielen Betroffenen. Die Berichte zeigen ein Muster: politische Schikane, Rassismus und sozialer Ausschluss am Arbeitsplatz und durch Behörden.
Unsere Forderungen sind klar:
Schluss mit politischen Kündigungen im öffentlichen Dienst und überall sonst!
Schluss mit dem Missbrauch von Verwaltungsrecht zur Disziplinierung kritischer Stimmen!
Echte Rehabilitierung und Entschädigung für die Betroffenen!
Weg mit dem Verbot von PSDU und Stopp der antipalästinensischen Repression!
Aufruf zur Solidarität und Unterstützung
Die Verfahren rund um das Verbot der PSDU und die Kündigungen sind finanziell belastend. Die Betroffenen sind auf Spenden angewiesen, um diesen Kampf fortzuführen. Recht bekommt in diesem Land nur, wer es sich leisten kann. Wir wollen nicht, dass der Kampf am Geld scheitert. Bitte spendet weiterhin und teilt diesen Aufruf.