Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Mitglied des Komitees gegen das PSDU-Verbot ein
Seit wir uns als Komitee gegen das Verbot von Palästina Solidarität Duisburg (PSDU) gegründet haben, sind auch wir mit derselben antipalästinensischen Repression konfrontiert, die u. a. zum Verbot von PSDU geführt hat. So wurden Aktivisten des Komitees sowie deren Familienangehörige bereits Ziel zionistischer Einschüchterungsversuche,[1] das Komitee wurde von zionistischen Aktivisten öffentlich als Nachfolgeorganisation von PSDU diffamiert, die Duisburger Polizei belegte Versammlungen des Komitees mit unverhältnismäßigen Auflagen und eine Richterin am Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat den Ermittungsbehörden einen eindeutigen Fingerzeig gegeben, gegen uns vorzugehen.[2]
Allerdings laufen diese Einschüchterungsversuche ins Leere. Zuletzt musste die Staatsanwaltschaft Duisburg die Ermittlungen gegen eine Aktivistin des Komitees Mitte November einstellen, da es keinen „genügenden Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage“ gebe.
Demo und Tribunal in Duisburg
Die Genossin war Anmelderin einer Demonstration in Duisburg am 28. Juni 2025 gewesen, die sich gegen die Kriminalisierung der Palästina-Solidaritätsbewegung in Deutschland richtete. Die Demo fand unmittelbar vor dem in der Duisburger Innenstadt abgehaltenen Palästina-Tribunal statt.
Auf der Demonstration hatte die Polizei – passend zum Thema – wiederholt versucht, die Demonstranten zu zensieren, indem sie etwa kurzfristig die Parole „Von Duisburg bis nach Gaza – Yalla Intifada“ verbot. Nur einen Monat zuvor war Leon Wystrychowski von PSDU vor dem Duisburger Landgericht freigesprochen worden, weil das Gericht entschied, dass genau diese Parole nicht strafbar sei.[3] Und so musste auch die Polizei ihr Verbot am 28. Juni nach kurzer Zeit zurücknehmen.
Palästina-Faust kriminalisiert
Dafür nahm sie wenige Minuten später einen Aktivisten der Gruppe „Thawra Hamburg“ fest, der als Referent für das Tribunal angereist war. Der Grund: Er trug eine Fahne mit dem Logo seiner Organisation, das ihren Namen auf Arabisch in Form einer stilisierten Faust in Palästina-Farben darstellt. Diese Fahne hatte bereits in Berlin dazu geführt, dass die Aktivsten der Gruppe vor Gericht gestellt wurden, weil die Verfolgungsbehörden in dem Logo unbedingt ein Symbol der seit November 2023 verbotenen Samidoun-Jugendorganisation „Hirak“ erkennen und einen Strafbefehl ausstellen wollten. Das Amtsgericht Tiergarten aber lehnte dies ab und sprach Thawra frei, weil es sich offensichtlich um völlig verschiedene Grafiken handelt.[4]
Die Duisburger Polizei wusste davon nichts oder wollte davon nichts wissen. Zudem war sie – wie bereits erwähnt – von der Düsseldorfer Richterin auf die Verwendung genau dieser Symbolik gestoßen worden. Und so bedrängten die Polizisten die Versammlung, hielten den Demonstrationszug auf, entwendeten die Fahne und stellten Strafanzeige gegen den Genossen von Thawra.
Eine Anzeige erhielt außerdem auch die Anmelderin, weil sie sich zurecht geweigert hatte, dem Aktivisten das Tragen seiner Fahne zu verbieten. Die Beamten unterstellten ihr daraufhin, dass sie ihrer Pflicht als Versammlungsleiterin nicht nachgekommen sei, indem sie die angebliche Straftat – das Zeigen des Symbols – nicht unterband.
Nun kam die Duisburger Staatsanwaltschaft offenbar zu dem Schluss, dass diese Anschuldigung ihrer Untergebenen wieder einmal nicht haltbar war. Wir rechnen daher damit, dass sie auch das Verfahren gegen den Genossen von Thawra in Kürze einstellen wird. Wenn nicht, wird er eben ein weiteres Mal von einem Gericht – diesmal in Duisburg – freigesprochen werden müssen. Wir werden dann dort sein, hinter ihm stehen und seinen Freispruch feiern!
[1] https://www.psdu-verbot.info/blog/einschchterungsversuche-durch-zionistische-gruppen
[2] https://www.psdu-verbot.info/blog/omucj29u273pwxge1e93s3r4173qou
[3] https://www.psdu-verbot.info/blog/anti-palstina-prozess-in-duisburg-leon-wystrychowski-ist-nicht-schuldig