Ein klarer Sieg: Ahmads erste Kündigung ist vom Tisch!
Am 13.10.2025 hat das Land Nordrhein-Westfalen seine Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 10.4.2025 zurückgezogen. Damit steht endgültig fest: Die erste Kündigung von Ahmad Othman war rechtswidrig – und das Land hat die Rechtswidrigkeit seines eigenen Verhaltens eingestanden.
Land NRW handelt gesetzwidrig und manipulativ
Das Arbeitsgericht Dortmund hatte bereits in erster Instanz festgestellt, dass die Kündigung zum 31.12.2024 unwirksam ist, unter anderem weil der Personalrat nicht ordnungsgemäß beteiligt wurde.
Das Land NRW hat damit beim Ausspruch der Kündigung gegen grundlegende gesetzliche Vorschriften verstoßen. Das zeigt, mit welcher Nachlässigkeit und politischen Motivation hier vorgegangen wurde, während dasselbe Land Ahmad eine „verfassungswidrige Gesinnung“ unterstellte.
Im Verlauf des Kündigungsschutzverfahrens hat das Land mehrfach Fristen verlängert und das Verfahren bewusst in die Länge gezogen, zuletzt im Berufungsverfahren bis zum 13. Oktober. Offensichtlich war: Diese Berufung sollte nicht begründet, sondern nur Zeit gewonnen werden. Als klar wurde, dass keine tragfähige Begründung existiert und keine weitere Fristverlängerung mehr durchsetzbar war, blieb dem Land nichts anderes übrig, als die Berufung zurückzuziehen und damit das eigene Unrecht einzugestehen.
Widerstand gegen Repression wirkt!
Dieses Vorgehen offenbart eine politisch gesteuerte Strategie, rechtliche Verfahren zu missbrauchen, um Kritiker mundtot zu machen. Es sind genau diese manipulativen Manöver, die zeigen, wie sehr sich die Vorgehensweise der deutschen Behörden in den letzten beiden Jahren vor dem Hintergrund des Genozids in Gaza und der deutschen Beihilfe von den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit entfernt hat. Eine Entwicklung, die schon seit Oktober 2023 von Menschenrechtsorganisationen wie Human Rights Watch, Amnesty International und dem European Legal Support Center, aber auch zunehmend von internationalen Medien und sogar der EU-Menschenrechtskommission kritisiert wird.
Doch diese Taktiken funktionieren nicht immer. Insbesondere dann nicht, wenn ihnen entschlossener Widerstand entgegengesetzt wird. Ahmad und seine Anwälte haben das Land NRW mit seinen illegalen Machenschaften auflaufen lassen und damit bewiesen, dass die Behörden nicht über dem Recht stehen.
Kampf gegen zweite Kündigung geht weiter!
Mit dem Rückzug der Berufung ist nun rechtskräftig, dass Ahmads Arbeitsverhältnis zum 31.12.2024 nicht beendet wurde. Die erste Kündigung ist damit endgültig vom Tisch.
Jedoch hat das Land im Juli 2025 eine zweite Kündigung ausgesprochen – erneut ohne jede rechtliche Grundlage. Dieses Verfahren war vom Arbeitsgericht Dortmund am 2. Oktober 2025 zunächst ausgesetzt worden, weil auf den Ausgang des ersten Kündigungsverfahrens gewartet werden musste. Da dieses nun abgeschlossen ist, wird das Verfahren zur zweiten Kündigung fortgesetzt. Der Kampf geht also weiter!
Transparenz schaffen
Das Komitee gegen das PSDU-Verbot wird wie immer alle Entwicklungen und wichtigen Dokumente auch zu diesem Verfahren offenlegen, sobald die rechtlichen Rahmenbedingungen es zulassen und Ahmad uns die Unterlagen zur Verfügung gestellt hat. Manipulation und Verschleierung bleiben die Mittel der Gegenseite: Sie müssen Angst vor Fakten und der Wahrheit haben, wir nicht!
Wir gratulieren Ahmad und allen Mitstreiterinnen und Mitstreitern zu diesem gemeinsamen Sieg im Arbeitsrechtsverfahren und stehen weiterhin solidarisch an seiner Seite.
Der Kampf ist nicht vorbei – aber dieser Erfolg zeigt:
Widerstand ist unser Rech! Widerstand wirkt!