Keine Einigung bei Gütetermin zu Ahmads Kündigung
Gütetermin – Keine Einigung
Am Donnerstag, den 2.10. 2025 fand der Gütetermin im Kündigungsschutzverfahren gegen die zweite Kündigung von Ahmad vor dem Arbeitsgericht Dortmund statt.
Mit großer solidarischer Begleitung war der Saal, der nur sechs Stühle hatte, sofort überfüllt. Die Vorsitzende Richterin verweigerte zunächst, weitere Personen hereinzulassen oder den Raum zu wechseln. Nach mehreren Beanstandungen akzeptierte sie schließlich, dass einige wenige stehen bleiben durften – der Rest musste den Saal verlassen, bevor sie den Termin eröffnete. Dass es jedoch ein großes öffentliches Interesse gab, veranlasste sie nicht, einen größeren Raum zu suchen oder finden zu versuchen. Sie begründete dies mit den Worten, „ich möchte das nicht“.
Bereits zu Beginn machte die Vorsitzende Richterin deutlich: Das Verfahren wird ausgesetzt, bis das Berufungsverfahren zur ersten Kündigung rechtskräftig abgeschlossen ist, weil die erste Kündigung vorgreiflich ist – falls Ahmad vor dem LAG Hamm verlieren sollte, wobei offensichtlich war, dass niemand davon ausgeht.
Erst wenn die erste Kündigung rechtskräftig abgeschlossen ist, wird das Verfahren zur zweiten Kündigung wieder aufgenommen. Das heißt: Sobald Ahmad die Berufung gegen die erste Kündigung gewonnen hat und seitens des Landes NRW dagegen kein Rechtsmittel eingelegt wird, wird das Verfahren zur zweiten Kündigung fortgesetzt. Dann muss das Land NRW aber erst einmal die Kündigung begründen und zur Klage schriftlich Stellung nehmen – danach wird es dann einen Kammertermin geben.
Keine Einigung
Ahmad und sein Anwalt, Roland Meister, haben klargestellt, dass diese rechtswidrigen Kündigungen unter keinen Umständen akzeptiert werden. Das Land weigerte sich, die Kündigungen zurückzunehmen – deshalb gab es wie erwartet keine Einigung.
Kompromiss nur zu Ahmads Bedingungen
Ahmad und sein Anwalt zeigten dem Land NRW sogar einen Ausweg aus dem eigenen Schlamassel – allerdings nur, wenn die Kündigungen und deren Begründungen zurückgenommen werden. Erst dann könnte über eine einvernehmliche Beendigung gesprochen werden, aber nur auf Augenhöhe und zu fairen Bedingungen, die Ahmads Interessen gerecht werden. Das Land hat diese Position zur Kenntnis genommen und angekündigt, ein Angebot zu formulieren. Hierzu werden wir berichten, sobald es etwas Neues gibt.
Parallel dazu warten Ahmad und sein Anwalt auf die Berufungsbegründung des Landes NRW.
Das Land hat Zeit bis zum 13.10.2025, die Berufung für die erste Kündigung zu begründen – nachdem das Land NRW (ein Land voller Juristinnen und Juristen) mit einer Kanzlei von 48 Anwältinnen und Anwälten es nicht geschafft hat, die Begründung innerhalb von zwei Monaten (etwa 60 Tagen bzw. 45 Arbeitstagen) zu erstellen und einzureichen.
Denn das Land NRW hatte nach Ablauf der gesetzlichen Berufungsbegründungsfrist von 2 Monaten nach Zustellung des Urteils eine Fristverlängerung bis zum 13.10.2025 beim LAG Hamm beantragt, die später auch gewährt wurde. Es bleibt abzuwarten, ob das Land sich diesmal an diesen Termin hält und die Begründung rechtzeitig einreicht.
Wir werden alle wichtigen Informationen und Neuigkeiten zu Ahmads Fall rechtzeitig veröffentlichen und bald auch zu einer solidarischen Prozessbeobachtung beim LAG Hamm aufrufen, sobald der Termin feststeht.
Der Kampf geht also weiter!