Bericht zu Ahmads Verhandlung vom 05.06.2026
Prozess gegen Ahmad vertagt – Gericht nicht vorbereitet
Am Freitag, den 5. Juni 2026, erschienen an die 100 solidarische Menschen vor dem Amtsgericht Düsseldorf, um Ahmad bei seinem Strafprozess solidarisch zur Seite zu stehen und gegen die politische Kriminalisierung palästinensischer Stimmen zu protestieren. Die große Beteiligung machte deutlich, dass Ahmad nicht allein ist.
Große Solidarität für Ahmad, autoritäres Auftreten des Gerichts
Obwohl Ahmad und sein Anwalt Roland Meister frühzeitig auf die zu erwartende Zahl von Prozessbeobachtern hingewiesen und eine Verlegung in einen größeren Saal beantragt hatten, reagierte das Gericht lange Zeit überhaupt nicht. Erst unter dem Druck der Öffentlichkeit wurde kurzfristig ein größerer Raum bereitgestellt. Doch selbst dieser erwies sich als völlig unzureichend. Rund die Hälfte der anwesenden Beobachter musste vor dem Saal bleiben und wurde so von der öffentlichen Verhandlung ausgeschlossen.
Beschämend für das Gericht war auch der respektlose Umgang von Justizbediensteten mit den anwesenden Beobachtern, die teilweise vollkommen anlasslos verbal bedroht wurden.
Auch die Presse wurde nicht angemessen behandelt: Fotos wurden nicht gestattet, weil, wie behauptet wurde, dazu bereits zuvor die Möglichkeit bestanden habe – nur hatte niemand der rund 100 Personen vor dem Saal eine entsprechende Durchsage gehört. Journalisten mussten gemeinsam mit den übrigen Zuhörern hinter einer Glasscheibe, getrennt vom eigentlichen Saal, Platz nehmen. Dadurch wurde nicht nur ihre Sicht behindert, zugleich schränkte dies die ohnehin viel zu geringe Zahl an Stühlen für Prozessbeobachter ein.
Direkt zu Beginn und noch bevor überhaupt über die eigentlichen Vorwürfe gesprochen wurde, forderte die Richterin Ahmad auf, seine Kufiya abzulegen. Ahmad lehnte dies ab. Daraufhin erließ sie eine entsprechende Anordnung, mit der Begründung, die Kufiya sei ein politisches Symbol. Ahmad kam der Anordnung nach, doch verurteilten er wie auch sein Anwalt diesen Angriff auf die palästinensische kulturelle Identität scharf.
Anklage basiert auf Lüge
Die Anklageschrift verdeutlichte die Schwäche des gesamten Verfahrens: Die Staatsanwaltschaft behauptet darin schlicht, die Parole „From the River to the Sea, Palestine will be free“ sei ein Kennzeichen der Hamas nach Paragraph 86a Strafgesetzbuch (StGB). Eine ernsthafte Auseinandersetzung mit der vielseitigen Bedeutung und der langen Geschichte der Formulierung „vom Fluss bis zum Meer“ und mit der Forderung nach der Befreiung des gesamten historischen Palästinas fand nicht einmal im Ansatz statt. Auch die unterschiedlichen Entscheidungen deutscher Gerichte in der Frage wurden nicht berücksichtigt. Die Staatsanwaltschaft will schlicht, dass Ahmad aufgrund einer von ihr als unumstößliche Wahrheit dargestellten Lüge verurteilt wird.
Dem wollte Ahmad mit seiner Einlassung begegnen. In einer ausführlichen politischen und persönlichen Erklärung schilderte er zunächst seine Herkunft als palästinensischer Flüchtling, die Geschichte seiner Familie, die 1948 vor der zionistischen Gewalt aus Haifa floh, und die politischen Hintergründe seines Engagements. Er erläuterte auch den Anlass der Kundgebung, auf der er die Parole gerufen hatte: Es handelte sich um eine Eilversammlung gegen die Verschleppung und Geiselnahme von Aktivisten der Gaza-Flottille am 9. Juni 2025 durch die israelische Armee. Anschließend begann er, die Parole historisch und politisch einzuordnen und ihre Bedeutung innerhalb der palästinensischen Geschichte und Identität zu erläutern.
Gericht wollte aburteilen statt verhandeln
Nach kurzer Zeit jedoch unterbrach die Vorsitzende Richterin die Verhandlung. Sie erklärte, dass für die Sache nicht genügend Zeit eingeplant worden sei und dass sie mit einem derart umfangreichen Vortrag sowie den angekündigten Beweisanträgen der Verteidigung nicht gerechnet habe. Daraufhin beschloss sie die Vertagung des Verfahrens.
Gerade dies wirft erhebliche Fragen auf. Wer ein politisches Verfahren führt, in dem grundlegende Fragen zur Bedeutung einer Aussage, zur Geschichte Palästinas und zur strapaziösen Auslegung des Paragraphen 86a StGB verhandelt werden sollen, kann nicht ernsthaft überrascht sein, dass eine Verteidigung Beweise vorlegt, Zeugen benennt und rechtliche wie politische Argumente vorträgt. Die Tatsache, dass bereits die Einlassung des Angeklagten den vorgesehenen Zeitrahmen sprengte, spricht Bände. Der Umgang des Gerichts legt den Verdacht nahe, dass man von einer schnellen und unkomplizierten Verurteilung Ahmads ausgegangen war.
Ahmad ist nicht allein!
Während und nach der Verhandlung fand vor dem Gerichtsgebäude eine Soli-Kundgebung statt. Dort ordneten unter anderem Rechtsanwalt Meister, Ahmad selbst sowie weitere Betroffene die politischen Hintergründe des Verfahrens ein. Die Redebeiträge machten deutlich, dass dieses Verfahren längst kein Einzelfall ist. Es steht exemplarisch für eine Entwicklung, in der palästinensische und pro-palästinensische Stimmen zunehmend unter Generalverdacht gestellt und politische Meinungsäußerungen kriminalisiert werden.
Der erste Verhandlungstag hat allerdings mal wieder gezeigt: Je stärker sie versuchen, palästinensische Stimmen einzuschüchtern, desto größer werden Widerstand und Solidarität dagegen.
Wir werden über den neuen Verhandlungstermin informieren, sobald wir ihn kennen, und erneut zur solidarischen Prozessbegleitung aufrufen. Folgt dem Komitee dafür auf Instagram und Telegram!