Trotz Niederlage vor OLG - Leon ist weiterhin unschuldig
Am vergangenen Mittwoch, den 26.8.2026, fand das Verfahren gegen Leon Wystrychowski in 3. Instanz vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf statt.
Leon war wegen der Parolen „From the River to the Sea, Palestine will be free“ und „Von Duisburg bis nach Gaza, Yalla Intifada“ 2024 vom Amtsgericht Duisburg verurteilt, vom Landgericht (LG) Duisburg 2025 aber freigesprochen worden.
Das LG hatte den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, Leon habe mit den beiden Parolen Kriegsverbrechen gegen israelische Zivilisten „gebilligt“, zu Recht als haltlos zurückgewiesen. Das OLG hob das Urteil nun auf Antrag der Duisburger Staatsanwaltschaft und der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf auf. Das Verfahren geht damit zurück ans LG Duisburg.
Die „Argumente“
Leon und sein Anwalt sind während des Gerichtstermins ausführlich auf die „Argumente“ der Staatsanwaltschaften eingegangen. Leons Einlassung wird, wie schon zuvor, vermutlich bald auf der Website des Kufiya Netzwerks veröffentlicht.
Die Staatsanwaltschaften haben letztlich keine neuen Argumente eingebracht, so wie sie schon während der vorangegangenen Prozesse keine Beweise vorweisen konnten, sondern lediglich zwei Zeugen der Polizei, von denen einer noch dazu nachweislich die Unwahrheit gesagt hat.
Sie pochten stattdessen darauf, dass der „enge zeitliche Zusammenhang“ zum 7.10.2023, der Demo-Aufruf vom 9.10.2023 und die angebliche Tatsache, dass es sich bei „From the River to the Sea Palestine will be free“ um eine „Hamas-Parole“ handle, reichen würden, um Leon eine „Billigung von Straftaten“ nachzuweisen.
Die drei Richterinnen und Richter des 2. Senats des Düsseldorfer OLG schlossen sich dieser Sicht an. Damit urteilten sie – anders als das LG Duisburg – klar gegen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit und hebelten das rechtsstaatliche Prinzip der Unschuldsvermutung aus. Noch dazu argumentierten sie selbst mit der angeblichen „Hamas-Parole“, obwohl die vorsitzende Richterin zu Beginn des Verfahrens noch erklärt hatte, sie teile die Auffassung, dass es sich bei „From the River to the Sea Palestine will be free“ um ein „Kennzeichen“ der Hamas handle, nicht. Wie immer leugneten die Richter, dass es sich um ein politisches Verfahren handelte.
Was bedeutet das alles?
Leon wurde vom OLG nicht schuldig gesprochen. Das Gericht hat sich nicht zu seiner Schuld geäußert, sondern lediglich das Urteil des LG Duisburg aufgehoben, wegen angeblicher Rechtsfehler. Damit geht der Kampf – vermutlich im kommenden Jahr – erneut in 2. Instanz weiter.
Im Sinne des Rechts ist Leon damit nach wie vor unschuldig. Wie er aber vor Gericht deutlich gemacht hat, ändert sich an seiner Unschuld auch dann nichts, wenn er von den Gerichten letztlich schuldig gesprochen wird: Er hat sich nichts vorzuwerfen – ganz im Gegenteil zu den deutschen Behörden, die die deutsche Palästinabewegung verfolgen und Grundrechte schleifen.
Das skandalöse Urteil des OLG Düsseldorf zeugt von der Befangenheit der Richter. Es zeigt, wie stark der politische Wille ist, die Palästinabewegung im Allgemeinen und Gruppen wie PSDU im Besonderen zu kriminalisieren. Es demonstriert außerdem, wie reaktionär insbesondere die Gerichte in Düsseldorf sind, die bei „From the River to the Sea Palestine will be free“ bislang konsequent verurteilt haben.
Leon kommentierte die juristische Niederlage mit den Worten: „Trotzdem werde ich natürlich nicht aufgeben und mich weiter vor Gericht gegen die haltlosen Anschuldigungen zur Wehr setzen. Wie immer wird dieser Kampf aber selbstverständlich vor allem auf der Straße entschieden.“
Schon während des Verfahrens hatte er klar gemacht: „Ich werde mit all dem weitermachen, sobald ich meinen Fuß aus diesem Gerichtssaal setze. Und die einzige Schuld, die auf meinem Gewissen lastet, ist die, dass ich immer noch nicht genug getan habe, um den Palästinensern in ihrem Kampf um Freiheit und Gerechtigkeit beizustehen.“
Der Kampf geht weiter – die Solidarität auch!
Als Komitee gegen das PSDU-Verbot bedanken wir uns auch im Namen von Leon bei den vielen Leuten, die den Prozess trotz Sommerferien und Werktag wieder einmal begleitet und ihre Solidarität demonstriert haben.