Leon gewinnt vor Gericht gegen Dortmunder Polizei!

Gestern, am 3. November 2026, hat das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen eine Klage von Leon Wystrychowski gegen die Polizei Dortmund verhandelt. Dabei wurden mehrere rassistische Auflagen der Behörde gekippt.

Am 2. Dezember 2023 hatte Leon in der Dortmunder Innenstadt eine Kundgebung unter dem Motto „Solidarität gegen antipalästinensischen Rassismus“ angemeldet. Hintergrund waren der Völkermord in Gaza und der sich ausbreitende Rassismus gegen Palästinenser in Deutschland.

Rassistische und grundrechtswidrige Auflagen

Die Dortmunder Polizei unterstrich Letzteren damals selbst, indem sie rechtswidrige und skandalöse rassistische Auflagen erteilte:

So verbot sie die Verwendung der Begriffe „Genozid“ und „Völkermord“, alle Sprachen außer Deutsch, die „Leugnung des Existenzrechts Israels“, den Ausruf „Kindermörder Israel“ sowie die Parolen „From the River to the Sea, Palestine will be free“ und „Yalla Intifada“.

Außerdem untersagte sie Fahnenstangen und Transparente, die länger als 1 Meter waren.

Besonders skandalös ist, dass sich die Polizei Dortmund mit ihren Auflagen wissentlich über Entscheidungen des VG Münster und des Oberverwaltungsgerichts (OVG) NRW hinweggesetzt hatte. Diese hatten schon vor der Versammlung am 2.12.2023 geurteilt, dass die Begriffe „Genozid“ und „Völkermord“ und der Ausruf „Kindermörder Israel“ von der Meinungsfreiheit gedeckt sind.

VG: Großteil der Auflagen rechtswidrig

Leon akzeptierte diese Auflagen nicht, verstieß bewusst gegen das Verbot von „Genozid“/„Völkermord“ und aller Sprachen außer Deutsch, indem er selbst „Stoppt den Genozid“ und „Stop the Genocide“ anstimmte, und er reichte Klage ein.

Nach 35 Monaten kam es nun zur Gerichtsverhandlung. Das VG entschied, dass 7 der 9 von Leon angefochtenen Polizei-Auflagen tatsächlich rechtswidrig waren.

Lediglich bei „From the River to the Sea“ und „Yalla Intifada“ folgte das Gericht der Rechtsprechung des OVG NRW, dass diese beiden Parolen mutmaßlich rechtswidrig seien.

Leon und sein Anwalt hatten auch dagegen ausführlich argumentiert. Ob sie gegen diese beiden Negativentscheidungen vorgehen wollen, steht noch nicht fest. Bislang liegt auch noch keine schriftliche Begründung des VG vor.

Wichtiger Sieg

Leon erklärte: „Auf jeden Fall ist das ein wichtiger Dreiviertel-Sieg! Wir haben nicht zugelassen, dass die Polizei sich einfach über Gerichtsbeschlüsse hinwegsetzt und unsere Grundrechte mit Füßen tritt. Besonders wichtig war zudem, dass das skandalöse rassistische Sprach-Verbot kassiert wurde. Ich hoffe, dass das auch bei einem ähnlichen Verfahren in Berlin helfen wird.“

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Leon klagt gegen Polizeiwillkür!