Am vergangenen Freitag wurde der Eilantrag gegen das Verbot von Palästina Solidarität Duisburg (PSDU) vom Oberverwaltungsgericht NRW in Münster abgelehnt! Damit besteht das Verbot von PSDU vorerst weiter 😡 Das ist ein Rückschlag, aber das Hauptsacheverfahren läuft in jedem Fall weiter. Das Gericht hat in dieser Entscheidung nur "summarisch" geprüft, ob das Verbot des NRW-Innenministeriums rechtmäßig sein könnte. Die Kläger prüfen rechtliche Schritte gegen die Entscheidung des OVG.
Bleibt weiterhin solidarisch! Folgt dem Komitee für alle Infos und spendet weiterhin für die Gerichts- und Anwaltskosten auf der Seite des Komitees gegen das Verbot von PSDU.
#wirsindallepsdu